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Hinweise zur Batterienverordnung (BattVO)
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien.
Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir
als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf
Folgendes hinzuweisen:
Der Kunde hat darauf zu achten, seine Altbatterien, wie vom Gesetzgeber
vorgeschrieben (eine Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die
Batterieverordnung),
an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben.
Mit Ausnahme von Starterbatterien ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen
kostenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten hat, können nach
Gebrauch unentgeltlich an den Verkäufer zurückgegeben werden.
Der Versand von gebrauchten Starterbatterien ist dabei lt.
Gefahrgutverordnung
nicht zulässig. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes,
zum Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg"
für Quecksilber.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der
Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
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